Mail vom 3.01.24 - ADAC-Pressemeldung:

ADAC-Pressemeldung: Neuerungen 2024

Die ADAC Juristen haben auf der nachfolgenden Seite zusammengefasst, was sich für Autofahrer im neuen Jahr alles ändert: https://www.adac.de/news/neu-in-2024/

XTL, HVO-Diesel & Co.: Neue Kraftstoffe ab 2024

Ab Frühjahr 2024 sollen neue alternative Kraftstoffe wie die paraffinischen Diesel HVO100 oder C.A.R.E. zum Verkauf an der Tankstelle bereit stehen.
Alle Infos hierzu finden Sie auf der folgenden Seite: https://www.adac.de/verkehr/tanken-kraftstoff-antrieb/alternative-antriebe/tankstelle-alternative-kraftstoffe/

Start der Oldtimer-Saison 2024

Die Oldtimer-Saison startet für viele bereits in wenigen Tagen auf der Interclassics Maastricht, auf der auch der ADAC vertreten sein wird.
Falls Sie in Maastricht sind, besuchen Sie dort auch den Messestand des ADAC Nordrhein.
In Bremen findet dann vom 2. bis 4. Februar 2024 die 22. Bremen Classic Motorshow statt, auf der auch die ADAC Korporativclubbetreuung auf dem Messestand des ADAC Weser-Ems vor Ort sein wird - wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Die ADAC Regionalclubs bieten in 2024 wieder ein umfangreiches Programm an Veranstaltungen – hier bekommen Sie einen Überblick.

ADAC Klassik-Clubforum Online

Am 30.1. starten wir wieder unsere ADAC Klassik-Clubforum Online Reihe mit dem Thema „Nachhaltigkeit und Klimaschutz“.
Infos zu den weiteren Terminen und Anmeldung siehe unsere E-Mail vom 21. Dezember 2023. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Gerne dürfen Sie diese Informationen an alle Ihre Clubfreunde weiterleiten oder uns zusätzliche Emailadressen für den Verteiler an clubs@adac.de nennen.

Beste Grüße

Johann König
Referent Klassik Interessenvertretung
ADAC Klassik

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Vorstand: Dr. Dieter Nirschl, Oliver Weissenberger

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Mail vom 4.12.23 - ADAC-Pressemeldung:

ADAC-Pressemeldung: Sprit wird teurer, Autos sicherer, Bußgelder höher

ADAC informiert über Änderungen für Autofahrer in 2024

Ob gleich zum Jahresanfang oder erst in einigen Monaten, das Jahr 2024 hält für Autofahrer zahlreiche Neuerungen bereit. Die wichtigsten Änderungen hat der ADAC zusammengefasst.

  • Zum 1. Januar steigt der CO2-Preis von 30 auf 40 Euro pro Tonne. Pro Liter Benzin und Diesel macht das einen Aufschlag von etwa drei Cent.
  • Autokäufer, die sich nach dem Jahreswechsel für ein Elektroauto entscheiden, können aufgrund der noch laufenden Haushaltsverhandlungen noch nicht sicher sein, 2024 eine Förderung zu bekommen. Ursprünglich geplant waren 3000 Euro Förderung für reine Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge mit einem Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro. Mit dem Anteil der Hersteller von 1500 Euro würde die Gesamtfördersumme dann 4500 Euro betragen.
  • Zahlreiche Assistenzsysteme, die schon seit Sommer 2022 für neue Fahrzeugtypen vorgeschrieben sind, müssen ab Juli 2024 auch in jedem neu zugelassenen Pkw vorhanden sein. Zu den wichtigsten zählen der Intelligente Geschwindigkeitsassistent (ISA), der den Fahrer bei Übertreten der Höchstgeschwindigkeit warnt, der Notbremsassistent, der das Fahrzeug in Gefahrensituationen selbstständig abbremst und der Rückfahrassistent, der den Bereich hinter dem Fahrzeug überwacht.
  • Vorgeschrieben ist ab Juli auch eine Schnittstelle für die Nachrüstung eines sogenannten Alkohol-Interlock-System, also einer alkohol-empfindlichen Wegfahrsperre. Die Wegfahrsperre selbst muss nicht verbaut werden.
  • Ebenfalls ab Sommer 2024 muss der Event Data Recorder (EDR) in jedem neuen Auto verbaut sein. Wie eine Blackbox im Flugzeug, sollen die Daten des EDR bei einem Crash helfen, den Unfallhergang zu rekonstruieren.
  • Mitte kommenden Jahres werden auch die ebenfalls schon 2022 eingeführten Datenschutzregelungen für alle neu zugelassenen Autos verbindlich. Die Hersteller müssen ihre Autos umfassend vor Cyber-Angriffen schützen – unabhängig vom Software-Stand.
  • Mit Beginn der nächsten Wintersaison im Oktober 2024 erkennt der Gesetzgeber bei Pkw nur noch Winterreifen (oder Ganzjahresreifen) mit Alpine-Symbol (Schneeflocke und Berg) als solche an. Die M+S-Kennzeichnung allein reicht nicht mehr aus! Wer mit Reifen ohne Alpine-Symbol bei winterlichen Straßenbedingungen unterwegs ist, riskiert bis zu 80 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg; dem Halter des Fahrzeugs drohen 75 Euro Bußgeld und ebenfalls ein Punkt.
  • Voraussichtlich ab Anfang 2024 wird der deutsch-schweizerische Polizeivertrag in Kraft treten. Damit können dann auch deutsche Autofahrer, die in der Schweiz geblitzt werden, einfacher zur Kasse gebeten werden und umgekehrt. Voraussetzung ist, dass das Bußgeld inklusive der Verfahrenskosten die Bagatellgrenze von 70 Euro in Deutschland bzw. 80 Schweizer Franken in der Schweiz übersteigt.
  • In Italien sollen die Bußgelder für einige Verkehrsdelikte deutlich steigen. Grund der Verschärfungen sind die deutlich gestiegenen Unfallzahlen auf italienischen Straßen. Vor allem Ablenkung, Handynutzung und Alkohol am Steuer sollen härter belangt werden. Das Parlament muss das Vorhaben noch bestätigen, dann könnten die neuen Regelungen bereits im Januar 2024 in Kraft treten.

Weitere Informationen finden Sie unter adac.de

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Johann König

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Mail vom 24.10.23 - ADAC-Pressemeldung:

ADAC: Winterreifen „von O bis O“ gilt nur bedingt

Entscheidend ist Witterung / Vorsicht in Österreich

Winterreifen sollte man aufziehen „von O(ktober) bis O(stern)“ – diese Faustregel haben wohl alle Autofahrenden schon mal gehört. Sie stimmt aber nur bedingt, denn auch davor und danach kann es zu winterlichen Straßenverhältnissen kommen, insbesondere in höheren Lagen. Ebenso gibt es Regionen in Deutschland, die ganzjährig von Minusgraden, Eis und Schnee verschont bleiben. Der ADAC gibt Tipps, wie man passend bereift durch den Winter kommt:

Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nicht, stattdessen eine situative (§ 2 (3a) StVO). Das heißt, dass man bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit Winterreifen fahren darf.

Der Verstoß wird für den Fahrer mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro geahndet, werden andere behindert, kostet er 80 Euro. Außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg. Dem Halter drohen 75 Euro und ebenfalls ein Punkt, wenn er Fahrten unter winterlichen Bedingungen zugelassen oder sogar angeordnet hat.

Ganzjahresreifen gelten im rechtlichen Sinne als Winterreifen, wenn sie das amtliche „Alpine“-Symbol (Schneeflocke im dreigezackten Berg) tragen. Die alte M+S-Kennzeichnung, die bislang für Winter- und Ganzjahresreifen stand, wird noch bis Ende September 2024 anerkannt. Grundsätzlich sollte man sich jedoch darüber im Klaren sein, dass Ganzjahresreifen als Kompromiss unter extremen Witterungsbedingungen nicht an die Leistungen eines klassischen Winterreifens heranreichen.

Obwohl gesetzlich nur eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern für Pkw-Reifen gilt, empfiehlt der ADAC aus Sicherheitsgründen eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern für Winter- und Ganzjahresreifen.

Übrigens: In einigen europäischen Ländern wie z.B. Österreich gilt ein Winterreifen mit Profiltiefe unter 4 Millimetern als Sommerreifen und darf auf manchen Strecken im Winter nicht mehr gefahren werden.

Hier gibt es weitere Informationen zu Winterreifenpflicht sowie Winterreifentest.

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Mail vom 07.07.23 - Sitzung des Parlamentskreis Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag (PAK)
Protokoll PAK 20.06.2023
Top 4 - TÜV Süd Auswertung Fahrleistung
Top 4 - Highlights Classic Studie
Top 6 - Lumileds Germany GmbH

mit dieser E-Mail übersenden wir Ihnen das Protokoll der Sitzung des Parlamentskreis Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag (PAK) vom 20. Juni 2023 mit den Anhängen zu Ihrer Kenntnis. Gerne erhalten wir Feedback und Anregungen zu den Themen.

Hinweis: Die Protokolle und Anlagen der bisherigen Sitzungen finden Sie unter: https://www.adac-motorsport.de/parlamentskreis-automobiles-kulturgut

Sollten Sie weitere Fragen haben, so können Sie sich gerne an uns wenden.

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Mail vom 06.07.23 - Pilotveranstaltung e-Fuel der Historischen Formel Vau Europa e.V.

Die Historische Formel Vau Europa e.V. ist am 14. und 15. Juli in Spa-Francorchamps

  • bei der jährlichen „Stunde der Formel Vau“ werden ca. 30 Fahrzeuge mit synthetischem Kraftstoff auf die Strecke geschickt
  • angedockt ist ein Forschungsprojekt, das die Auswirkungen von synthetischem Kraftstoff auf alte Rennmotoren und im Besonderen auf die verwendeten Öle untersucht
  • Alle Infos zum Event: Historische Formel Vau Europa (formel-vau.eu)
  • Kontakt: Dr. Frank Michael Orthey, Frank@Ortheys.de

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Mail vom 09.05.23 - ADAC Pannenstatistik: Erstmals E-Autos in der Wertung

Stromer haben bei Motor- und Schlüsselpannen die Nase vorn/Starterbatterie immer die häufigste Ursache

Die aktuelle ADAC Pannenstatistik zeigt, welche Pkw am häufigsten im Jahr 2022 liegengeblieben sind. Erstmals in der Wertung: Elektroautos aus dem Zulassungsjahr 2020. Alle vier Modelle hatten in ihren Klassen im Vergleich zu den Verbrennern die Nase leicht vorn.

Beim Gesamtpannenaufkommen in 2022 entfielen 43,2 Prozent der Pannen auf die Batterie – 3,0 Prozentpunkte weniger als im Vorjahr. 17,4 Prozent der Pannen betrafen die Kategorie Motor und 10,6 Prozent die Kategorie Elektrik.
Die Fahrzeuge Audi A4, BMW 1er, 3er und X3 gehören in allen Erstzulassungsjahren zu den zuverlässigsten Modellen bei den Verbrennern. Die höchste Pannenquote aller Modelle lieferte der Fiat Ducato des Baujahres 2013. Die wenigsten Pannen insgesamt hatten der VW ID3 und der BMW i3 des Zulassungsjahrs 2020.

Beim Vergleich Verbrenner und reine Elektro-Modelle wurden jeweils nur Fahrzeuge mit Erstzulassungsjahr 2020 verglichen. Zudem wurden, genau wie bei den Verbrennern, nur die E-Fahrzeuge ausgewertet, die mindestens 7000 Zulassungen in zwei Jahren aufweisen konnten. Bei den Kleinwagen war das der BMW i3 und der Renault Zoe, in der unteren Mittelklasse Teslas Model 3 und der VW ID.3.

Probleme mit der Starterbatterie kamen gleich häufig vor. Bei den Verbrennern gab es mehr Reifenpannen, was sich durch die höhere Anzahl an gefahrenen Kilometern erklären lässt (E-Fahrzeuge ca. 12.000 Kilometer, Verbrenner 20.300 Kilometer pro Jahr). Keine großen Unterschiede gab es beispielsweise bei Pannen der Beleuchtung, der Karosserie und der Bremsen. Größere Unterschiede gab es hingegen in den Gruppen „Auto-Schlüssel“ und „Motor, Motormanagement, Hochvolt-System“, in denen jeweils die Elektroautos besser abschnitten.

Gründe können sein, dass bei Elektro-Autos häufiger Keyless Systeme eingesetzt werden, wodurch der Pannengrund „Schlüssel im Auto“ deutlich seltener vorkommt. Der Unterschied beim Motor kann unter anderem auf den deutlich einfacheren technischen Aufbau eines E-Motors zurückgeführt werden.
Insgesamt wurden in der aktuellen ADAC Pannenstatistik 155 Fahrzeugreihen von rund 20 Automarken ausgewertet. Herangezogen wurden alle Pannen im Laufe des Jahres 2022, die Fahrzeuge im Alter von 3 bis 10 Jahren (Erstzulassung 2013 bis 2020) betrafen. Alle ausführlichen Ergebnisse und Tabellen gibt es unter adac.de

zur Meldung: https://presse.adac.de/meldungen/adac-ev/technik/adac-pannenstatistik-erstmals-e-autos-in-der-wertung.html

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Mail vom 26.04.23 - ADAC Classic meets Nordbaden: Oldtimertour auf zwei Rädern

Am 4. Juni mit Start und Ziel in Karlsruhe | Oldtimer-Wandern mit Motorrädern und Mopeds bis Baujahr 2003

Karlsruhe. Mit Gleichgesinnten auf gut gehüteten Klassikern die Region erkunden? Das bietet die eintägige Motorrad-Tour „ADAC Classic meets Nordbaden“ am Sonntag, 4. Juni 2023.

Im Focus der rund 170 Kilometer langen Tour, auf der bis zu 60 historische Zweiräder bis Baujahr 2003 teilnehmen können, stehen die abwechslungsreichen badischen Landschaften zwischen Nordschwarzwald, Rhein und Kraichgau. Im vergangenen Jahr hatte der ADAC unter „ADAC Classic meets Traunsee“ eine neue Veranstaltung für alle Motorräder, die älter als 20 Jahre sind, ins Leben gerufen. Dieses Jahr führt der ADAC Nordbaden e.V. die Veranstaltung als Deutschlandpremiere durch

Die Fahrerinnen und Fahrer benötigen weder Navigationsgerät noch Stoppuhr. Nach einem kleinen Frühstück geht es ohne Eile oder sportliche Wertung auf gemeinsame Fahrt durch Berge, Auen und Hügellandschaften. An Zwischenzielen erwarten die Teilnehmer knifflige Aufgaben, die es zu lösen gilt. Zeit zum Fachsimpeln gibt es beim gemeinsamen Mittagessen oder der Snackpause. Welche kurvenreichen Strecken von den Klassikern bereist werden, wird erst am Morgen der Tour bekannt gegeben. Für die Streckengenehmigung, Ausschilderung und Bewirtung ist eine Teilnahmegebühr zu entrichten. Die Gewinner der Aufgaben werden am Abend prämiert. Weitere Informationen sowie die Ausschreibung und das Anmeldeformular gibt es unter www.motorsport-nordbaden.de/adacclassicmeets.

Ansprechpartner:
Alexa Sinz
E-Mail: Alexa.Sinz@nba.adac.de
Telefon: 0721 8104 910
Fax: 0721 8104 812

zur Meldung


Mail vom 25.04.23 - ADAC Hauptversammlung am 6. Mai in Bonn

Auf der Veranstaltung stehen u. a. die Wahlen von drei Präsidiumsmitgliedern und die Ausweitung von ADAC Leistungen an

Am Samstag, 6. Mai, findet die diesjährige Hauptversammlung des ADAC e.V. statt. In diesem Jahr kommen die 222 Delegierten der 18 Regionalclubs sowie das Präsidium und der Vorstand des ADAC e.V. im Maritim Hotel in Bonn zusammen. In der Bundesstadt am Rhein blicken die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Hauptversammlung auf die Aktivitäten und Ereignisse des vergangenen Jahres zurück, fokussieren aber auch Themen der Weiterentwicklung des Vereins und neue Bedürfnisse von Mitgliedern.

Die Hauptversammlung steht deshalb unter dem Motto „Die Zukunft gestalten. Jetzt.“. Damit wird der Anspruch ausgedrückt, aktiv gesellschaftliche Entwicklungen und globale Herausforderungen aufzugreifen, bei der Gestaltung der Zukunft mitzuwirken und die Mitglieder bei anstehenden Veränderungen zu unterstützen.

Bei der Hauptversammlung 2023 stehen neben der inhaltlichen und strategischen Arbeit auch Wahlen an: Die Delegierten entscheiden u. a. über die Ämter der oder des ADAC Vize-, Verkehrs- und Finanzpräsidentin oder -präsidenten.

Medienvertreterinnen und -vertreter können an der ADAC Hauptversammlung in Bonn teilnehmen. Für den Fall, dass Sie die Veranstaltung besuchen wollen, schicken Sie bitte Ihre Anmeldung per E-Mail an aktuell@adac.de und halten vor Ort Ihren Presseausweis bereit. Zusätzlich wird die ADAC Hauptversammlung ab 10 Uhr live auf der adac.de übertragen – zum ersten Mal auch in Gebärdensprache.

Die ADAC Hauptversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie tagt jährlich innerhalb der ersten fünf Monate eines Jahres. Hier wird unter anderem auch über die Feststellung des Jahresabschlusses sowie den Wirtschaftsplan für das laufende Jahr entschieden.

zur Meldung: https://presse.adac.de/meldungen/adac-ev/der-verein/adac-hauptversammlung-am-6-mai-in-bonn.html

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Mail vom 24.04.23 - Der ADAC hält es für sinnvoll und wichtig, an der aktuellen Oldtimer-Besteuerung festzuhalten

Sehr geehrte ADAC Korporativclubs und Clubfreunde,

sehr geehrte Klassik-Beauftragte der ADAC Regionalclubs,

liebe Oldtimer-Freunde, liebe Oldtimer- und Youngtimer-Clubs,

wie Sie seit Mitte der Woche zahlreichen Medienberichten entnehmen können, hat der Bundesrechnungshof die Steuerermäßigungen für Oldtimer beanstandet, die als Alltagsfahrzeuge genutzt werden.

Die Rechnungsprüfer forderten das Bundesfinanzministerium auf, Alltagsfahrzeuge aus der günstigen Oldtimer-Besteuerung auszuschließen.

 

Weitere Informationen finden Sie z.B. hier (nur eine kleine Auswahl):

https://www.rnd.de/politik/oldtimer-bei-kfz-steuer-preiswerter-lindner-haltung-erzuernt-bundesrechnungshof-IZWFFDYK65EXVPC23ZMSQKQ3KU.html

https://www.autohaus.de/nachrichten/politik/oldtimer-bundesrechnungshof-ruegt-guenstige-besteuerung-3363004#comments

https://www.handelsblatt.com/dpa/bundesrechnungshof-ruegt-guenstige-oldtimer-besteuerung/29100990.html

https://www.auto-motor-und-sport.de/oldtimer/h-kennzeichen-bundesrechnungshof-ruegt-oldtimer-steuer/

Den Wortlaut der Stellungnahme des Bundesrechnungshofes finden Sie hier: https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2023/ergaenzungsband-2022/bemerkung-36.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Wir haben das Thema in den zuständigen ADAC Gremien diskutiert und kommen zu folgenden Stellungnahme:

 

Der ADAC hält es für sinnvoll und wichtig, an der aktuellen Oldtimer-Besteuerung festzuhalten.

Das bekräftigt der Mobilitätsclub auch nach der Stellungnahme des Bundesrechnungshofes, in der dieser die Steuervergünstigung kritisiert hatte, weil Oldtimer häufig als Alltagsfahrzeuge genutzt würden. 

 

„Für den ADAC ist die Stellungnahme des Bundesrechnungshofes und sind die Aussagen zur Alltagsnutzung nicht nachvollziehbar“, sagt ADAC Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand.

Nach Angaben des ADAC ist aktuell etwa 1 Prozent des gesamten Kfz-Bestandes in Deutschland als historisches Fahrzeug zugelassen und mit einer durchschnittlichen Jahreslaufleistung von rund 1.600 km machen Oldtimer zwischen 0,1 und 0,2 Prozent der gesamten Laufleistung aller Fahrzeuge aus.

 

Die geringen Laufleistungen von Oldtimer-Fahrzeugen wurden in einer aktuellen Studie vom Marktforschungsinstitut BBE belegt und darüber hinaus auch eine klare Abgrenzung von Alltags-Oldtimern generiert, die zwar mindestens 30 Jahre alt sind aber zwei- bis dreimal so hohe Laufleistungen aufweisen und über kein H-Kennzeichen verfügen.

 

Die geringen Laufleistungen von Oldtimer-Fahrzeugen mit H-Kennzeichen werden auch von den Daten der Technischen Überwachungsorganisationen erfasst und bestätigen diese.

 

"Der Einheitssteuersatz für Oldtimer ist also keine Bevorzugung, sondern eine der geringen Laufleistung angemessene Regelung", so ADAC Klassik Referent Prof. Dr. Mario Theissen.

 

Oldtimer-Fahrzeuge müssen in einem erhaltenswürdigen originalgetreuen Zustand sein und hierfür ein Gutachten vorweisen, um das H-Kennzeichen zu erhalten. Im Rahmen der zweijährlichen Hauptuntersuchung müssen diese Eigenschaften immer nachgewiesen werden.

Zudem stellt die Versicherungsbranche sicher, dass Oldtimer mit hohen Fahrleistungen nicht in den Genuss günstiger Versicherungsprämien kommen. Die geringen Schadenquoten bei Oldtimern belegen auch den insgesamt geringen alltäglichen Gebrauch dieser Fahrzeuge.

 

Zusätzlich generiert das Oldtimer-Hobby mehrere Milliarden Euro Umsatz pro Jahr. Eine Erhöhung der Kfz-Besteuerung würde das Hobby unnötig verteuern und diesem Wirtschaftszweig mehr schaden als das Mehreinnahmen bei der Kfz-Steuer generiert werden können. Zusätzlich würden Oldtimerveranstaltungen und -rallyes, die oftmals mit Auslandsreisen der Eigentümer verbunden seien, auf die Wirtschaftsleistung der Tourismusbranche einzahlen.

Sie finden das ADAC Statement auch hier: https://www.adac-motorsport.de/statement-guenstige-besteuerung-oldtimer-bundesgerichtshof/

Wir stehen hierzu auch im Austausch mit anderen Verbänden und bearbeiten das Thema mit Mitgliedern des Parlamentskreis Automobiles Kulturgut.

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Mail vom 13.03.23 - E-Fuels ADAC Motorwelt 01-2023

Sehr geehrte ADAC Korporativclubs und Clubfreunde, liebe Oldtimer-Freunde, liebe Oldtimer- und Youngtimer-Clubs, in den letzten Wochen und Monaten wurden die Themen E-Fuels sowie Verbrenner-Verbot auch sehr intensiv in der Oldtimerszene diskutiert. Nachfolgend haben wir für Sie einige aktuelle Informationen zusammengestellt.

HVO wird freigegeben

Eine positive Entwicklung war die Entscheidung der Ampelkoalition, den Weg für paraffinische Dieselkraftstoffe (u.a. HVO) freizumachen. Sie sollen in die DIN EN 15940 in die 10. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) aufgenommen werden. Durch die Änderung dürfen künftig solche Kraftstoffe auch in Reinform an Tankstellen vertrieben werden, wobei die Nutzung voMail vom 18.04.23 - ADAC erklärt was es nach der Winterpause zu baeachten gibt.n Palmöl ausgeschlossen wird. Der ADAC setzt sich gemeinsam mit anderen Verbänden bereits länger für eine Zulassung entsprechender Kraftstoffe ein und wird das Verfahren weiterhin eng begleiten.

Einen aktuellen Überblick über die verschiedenen synthetischen Kraftstoffe finden Sie hier:

https://www.adac.de/verkehr/tanken-kraftstoff-antrieb/alternative-antriebe/synthetische-kraftstoffe/

Weitere Infos und Erkenntnisse aus den bisherigen Tests und Praxistests des ADAC sind hier zu finden:

https://www.adac.de/verkehr/tanken-kraftstoff-antrieb/alternative-antriebe/e-fuels-test/

Einsatz E-Fuel im ADAC Straßenwacht T1

Gerne möchten wir auch auf die Doppelseite 8/9 der aktuellen ADAC Motorwelt hinweisen, siehe beigefügte PDF.

https://www.adac.de/der-adac/motorwelt/das-clubmagazin/

https://www.adac.de/der-adac/motorwelt/motorwelt-e-paper/

Für grundsätzliche Infos zum Thema E-Fuel verweisen wir gerne erneut auf das Kapitel 14 „Kraftstoffe“ des ADAC Oldtimer-Ratgeber 2022/2023: https://www.adac-motorsport.de/adac-oldtimer-ratgeber

https://res.cloudinary.com/adacmkv/image/upload/ADAC%20Klassik/%C3%9Cber%20uns/Oldtimer-Ratgeber/Oldtimerratgeber%202022_2023/Kapitel_14_Kraftstoffe.pdf

eFuel Alliance – Partner

Die eFuel Alliance hat sich zum Ziel gesetzt, die Herstellung synthetischer klimaneutraler Kraft- und Brennstoffe voranzutreiben und zu intensivieren. Infos: https://www.efuel-alliance.eu/de/

Der ADAC ist bereits seit 2021 Mitglied der eFuel Alliance. Für die Korporativclubs des ADAC besteht ebenfalls die Möglichkeit Partner zu werden. Bei Interesse können wir Ihnen hierzu gerne weitere Infos geben.

BMDV-Fachkonferenz Erneuerbare Kraftstoffe

Wir möchten gerne auf folgende Veranstaltung am kommenden Dienstag den 14.3. hinweisen: BMDV-Fachkonferenz Erneuerbare Kraftstoffe - NOW GmbH (now-gmbh.de)

Verbrenner-Verbot ab 2035: Finale Abstimmung der EU wird verschoben

Auch wenn es bei dem von der EU beabsichtigen Verbrenner-Verbot ab 2035 nicht um Bestandsfahrzeuge geht, beschäftigt diese Thematik insbesondere die Oldtimerszene sehr.

Lesen Sie nachfolgend die aktuelle Informationen hierzu:

https://www.adac.de/news/aus-fuer-verbrenner-ab-2035/

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Beste Grüße

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